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DYNAMITE-Films Liermann
Hafenstr. 1A
15537 Erkner

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E-Mail: info@dynamite-films.de


Verantwortlich:
Lieven Liermann
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15537 Erkner

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AGB:

 

       Zwischen Autraggeber

       und
       Herrn Lieven Liermann
       Hafenstraße 1A
       15537 Erkner
- nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt -
wird folgendes vereinbart:
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Der Gegenstand des Vertrages, die Ausgestaltung im Einzelnen und die zum
Leistungsumfang gehörenden Arbeiten des Auftragnehmers ergeben sich aus dem
Angebot.
(2) Dieser Vertrag ist ein Werkvertrag. Ergänzend zu den Regelungen dieses
Vertrages finden die §§ 631 ff. BGB Anwendung.
§ 2 Vergütung
(1) Die Vergütung für die unter § 1 Ziffer 1 genannten Leistungen ergibt sich aus
dem Angebot . Der Preis versteht
sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Bei Auftragserteilung ist eine Anzahlung von 30% der Vergütung zur Zahlung
fällig. Die Restsumme ist nach Abnahme des Werks sofort und ohne Abzug zur
Zahlung fällig.
(3) Der Auftragnehmer kann den Beginn der Tätigkeit vom Eingang der Anzahlung
abhängig machen.
§ 3 Termine und Fristen
(1) Der Ausführungstermin ergibt sich aus dem Angebot
. Über die Fertigstellung des Werks wird der Auftraggeber
benachrichtigt.
(2) Werden die vereinbarten Fristen und Termine schuldhaft nicht eingehalten, so ist
der jeweiligen Partei eine angemessene Frist zur Leistung zu setzen; nach
Verstreichen der Nachfrist setzt ohne weitere Nachricht Verzug ein.
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§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit sich das aus den in diesem
Vertrag und der Leistungsbeschreibung geregelten Pflichten ergibt.
§ 5 Gewährleistung
Der Auftragnehmer haftet für Sach- und Rechtsmängel nach den Regelungen des
BGB für den Werkvertrag, der Auftraggeber hat aber zuerst die Rechte auf
Nacherfüllung geltend zu machen. Schlägt diese fehl, stehen dem Auftraggeber die
weiteren Mängelrechte (Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz) zu.
§ 6 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,
bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus
dem Produkthaftungsgesetz- nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wesentliche
Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszweckes
notwendig ist.
(2) Im Übrigen haftet der Auftragnehmer nicht für Rechtsverletzungen des
Auftraggebers oder für Kosten, die durch höhere Gewalt (von außen kommende,
nicht voraussehbare und auch durch äußerste vernünftigerweise zu erwartende
Sorgfalt nicht abwendbare Ereignisse) entstehen.
§ 7 Kündigung
Macht der Auftraggeber von seinem Kündigungsrecht nach § 649 S. 1 BGB
Gebrauch, kann der Auftragnehmer als pauschale Vergütung 30% der vereinbarten
Vergütung verlangen, wenn die Ausführung noch nicht begonnen hat. Hat die
Ausführung schon begonnen, sind 80% der vereinbarten Vergütung zu zahlen.
§ 8 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
(1) Der Auftraggeber kann gegenüber den Forderungen des Auftragnehmers nur mit
unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.
(2) Der Auftraggeber darf ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein
Gegenanspruch auf diesem Vertrag beruht.
§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz des
Auftragnehmers.
(2) Als ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang
mit diesem Vertrag wird Berlin vereinbart.
§ 10 Urheber- und Nutzungsrechte
(1) Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer die ausschließlichen
Nutzungsrechte an dem Werk ein. Die Verwertungsrechte gehen erst nach
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Zahlungseingang der gesamten Vergütung i.S.v. § 2 beim Auftragnehmer auf den
Auftraggeber über. Die Urheberrechte verbleiben beim Auftragnehmer.
(2) Abweichend von Absatz 1 räumt der Auftraggeber dem Auftragnehmer das Recht
ein, das Werk auszugsweise als Referenz auf seiner Website oder anderen
öffentlich zugänglichen Medien zu nennen.
§ 11 Rechte Dritter
Der Auftraggeber steht dafür ein, dass der vertraglichen Leistungspflicht des
Auftragnehmers keine Rechte Dritter entgegenstehen. Sollten durch die Erstellung
des Werks oder durch das Werk selbst Rechte Dritter berührt werden, insbesondere
Persönlichkeitsrechte, so hat der Auftraggeber vor Erstellung des Werkes die
Zustimmung dieser Personen einzuholen.
§ 12 Geheimhaltungspflicht
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche Informationen und Daten, die den
Auftraggeber betreffen und ihm im Verlaufe der Erfüllung und Durchführung des
Vertragsverhältnisses bekannt werden, an Dritte weder weiterzugeben noch sonst
zugänglich zu machen.
(2) Keine Dritten in diesem Zusammenhang sind lediglich in jedem Einzelfall
ausdrücklich zur Geheimhaltung verpflichtete Mitarbeiter, sonstige Erfüllungs- und
Verrichtungsgehilfen sowie Subunternehmer des Auftragsnehmers, wenn und
soweit sie für ihre Tätigkeit Zugang zu den Informationen und Daten benötigen.
(3) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, erlangte Daten und Informationen des
Auftraggebers ausschließlich im Rahmen des Vertragsverhältnisses zu dem sich
aus dem Vertrag ergebenden Zweck zu nutzen.
§ 13 Datenschutz und Datensicherheit
Die Vertragsparteien beachten die einschlägigen datenschutzrechtlichen
Vorschriften. Der Auftragnehmer wird insbesondere, sofern er in Kontakt mit
personenbezogenen Daten kommt, diese Daten i.S.d. § 11 Abs. 3 BDSG nur im
Rahmen der Weisung des Auftraggebers erheben, verarbeiten oder nutzen. Die
Vertragsparteien verpflichten ihre Mitarbeiter gem. § 5 BDSG auf die Einhaltung des
Datengeheimnisses, sofern nicht bereits eine solche Verpflichtung besteht.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen dieses Vertrags oder seiner Bestandteile bedürfen der Schriftform.
Dies gilt auch für eine Änderung dieser Klausel. Mündliche Nebenabsprachen sind
unwirksam.
(2) Für die Durchführung dieses Vertrags gilt ausnahmslos das Recht der
Bundesrepublik Deutschland.
(3) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, oder sollte
der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, so wird hierdurch die Wirksamkeit des
Vertrags im Übrigen nicht berührt.

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